Stadt Roedermark
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08.07.1995

Frankfurter Rundschau

Die genauen Daten fürs Abwasser sind aus der Luft gegriffen

Mit Hilfe von Luftaufnahmen berechnet die Stadt Rödermark neuerdings die Abgaben fürs Regenwasser

Von: Ralf Schirrmann

RÖDERMARK Die Stadt Rödermark hat ein Flugzeug aufsteigen lassen, um einen besseren Überblick zu bekommen, wo überall der Regen nicht versickern kann. Die rohrtec consult gmbh aus Waldacker hat das gesamte Stadtgebiet aus der Luft fotografiert und speist die Bilddaten nun in den Computer im Rathaus ein. Die Einwohner haben von all dem bislang nicht viel mitbekommen, und die Stadtverwaltung hat mit der Information über das neue Verfahren solange gewartet, bis ausreichend Unterlagen erarbeitet waren. Bürgermeister Alfons Maurer hatte befürchtet, dass auf einer Bürgerversammlung die Wogen hoch schlagen könnten.

Das neue Hessische Wassergesetz (HWG) hat die Stadt veranlasst, das Projekt mit der rohrtec consult gmbh zu starten. Die Kommunen müssen nämlich laut HWG die Gebühren für Abwasser und Regenwasser künftig getrennt berechnen. Die Fotos zeigen, welche Flächen auf einem Grundstück bebaut und versiegelt sind, und entsprechend kann auf dem Bildschirm errechnet werden, wieviel ein Grundeigentümer für das Regenwasser zahlen muss, das von seinem Gelände aus in den Kanal fließt.

Demnächst werden die rund 7.500 Grundstücksbesitzer Post aus dem Rathaus erhalten. Auf den Formularen sind die Flächen eingezeichnet, für die sie zahlen müssen. Das passende Luftbild wird beigelegt. Rot sind die Partien, auf denen kein Wasser versickern kann und die am meisten kosten. Stufenweise verringert sich die Gebühr mit dem steigenden Vermögen des Bodens, Wasser aufnehmen zu können von violett, hellblau bis grün. Die Firma rohrtec consult gmbh hat für das Rathaus ein komplettes Paket für 360.000 DM geschnürt, in dem die Luftbilder, die Versand- und Informationskosten sowie die zusätzliche Speicherkapazität für die Computer enthalten sind. Für viele Hausbesitzer wird das neue Verfahren wahrscheinlich die Gebühren senken. Ausschlaggebend ist, wie- viel Stein, Asphalt und Beton den Boden bedecken.

Ein Rechenbeispiel aus dem Rathaus zeigt, dass ein Einfamilienhaus mit 500 Quadratmeter Grundstück und 40 Prozent versiegelter Fläche bei einer angenommenen Niederschlagsgebühr von 1.27 Mark pro Quadratmeter jährlich 254 Mark zahlen müsste. Hinzu kommt noch das Schmutzwasser, das für einen Vier-Personen-Haushalt 450 Mark betragen würde. Insgesamt würde die Abwassergebühr 704 Mark betragen, gegenüber 806 Mark nach dem herkömmlichen Berechnungsschlüssel. Teurer kommt es für Supermärkte mit vielen Parkplätzen. Ein 5000 Quadratmeter großer Betrieb mit 15 Mitarbeitern und vollkommen versiegelter Fläche müsste dann anstelle 3000 Mark, rund 8000 Mark Abwassergebühr zahlen.

Von Mittwoch, 19. Juli, an erhalten zuerst die Grundeigentümer in Urberach die Mitteilungen und können dann vier Wochen lang überprüfen, ob die Angaben stimmen. Eine Bürgersprechstunde im Rathaus begleitet vom 19. Juli an die Aktion mittwochs von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr im Rathaus Ober-Roden. Nur wenn die aus der Luft ermittelten Daten mehr als zehn Prozent abweichen, sollte das Rathaus verständigt werden. Wenn nach vier Wochen kein Einspruch erfolgt, gilt die Vorlage als angenommen. Solange nicht eine dichte Baumkrone ein Dach verdeckt, zeigen die Bilder genau, was gepflastert ist. Die Bilder sind so scharf, dass man sogar erkennen könnte, wenn sich jemand auf seinem Balkon sonnt, das war bei der Vorstellung des Projektes im Rathaus bemerkt worden.

Hans Gerold, Leiter des Eigenbetriebs Abwasser, verspricht sich von dem neuen Verfahren weniger Arbeit und geringere Kosten. Die senkrecht von oben aufgenommenen stereoskopischen Bilder würden es erlauben, auf dem Computer-Bildschirm exakt Entfernungen und Flächen auszumessen, erklärte Gerold. ,,Wir müssen in Zukunft nicht mehr jedes Mal einen Messtrupp rausschicken."

14.07.1995

Offenbach Post

Wichtigste Kästchen ausgefüllt

Kanalgebühr: Erhebungsbogen zur Flächenberechnung wird verschickt

Rödermark (lö) Morgen, spätestens Anfang nächster Woche wird den ersten Urberachern ein dicker Brief ins Haus flattern, dessen Inhalt der Mathearbeit einer Oberstufenklasse gleicht. Doch es handelt sich dabei nur um das Formular ,,Stellungnahme zur Flächenerbung" samt Luftbild, Skizzen, Rechenexempeln und Begleitschreiben, das Grundlage einer gerechteren Abwassergebuhr sein soll. Und im Gegensatz zur Mathearbeit sind die wichtigsten Kästchen ausgefüllt. Nämlich die, die über den Anteil der versiegelten Flächen eines Grundstücks - Dächer, betonierte Höfe, gepflasterte Parkplätze - Auskunft geben.

Ermittelt wurden diese Daten im Frühjahr 1994, damals wurde Rödermark überflogen und komplett fotografiert. Wer der Meinung ist, dass diese Angaben nicht stimmen, kann im Ober-Rodener Rathaus reklamieren. Von nächster Woche an warten mittwochs (14 bis 18 Uhr) und donnerstags (8 bis 12 Uhr) Thomas Fischer und Volker Steinbach auf Bürger, die mit der Flächenerhebung nicht klarkommen. Fischer und Steinbach sind Mitarbeiter eines bayerischen Unternehmens, dem der Magistrat vom Überfliegen bis zur Beratung alle Aufgaben übertragen hat.

Hans Gerhold, Leiter des städtischen Eigenbetriebs Abwasser: "Das ist ein in Hessen, wenn nicht gar der Bundesrepublik einmaliges Pilotprojekt. Wir verlangen nicht die Daten von den Leuten, sondern liefern sie ihnen, und sie müssen nur kommen, wenn etwas zu korrigieren ist." Das Büro 216 im zweiten Stock des Rathauses wurde für die Sprechstunden zum Computerraum umfunktioniert. Herr Fischer und sein Kollege können die Luftaufnahmen bis im Maßstab 1:100 auf den Bildschirm holen und den Bürgern erläutern, warum welche Fläche für die neuen Kanalgebühren wie berechnet wird. Für sämtliche Dienstleistungen rund um die Flächenermittlung hat die Stadt der Firma rohrtec consult gmbh 360000 Mark bezahlt. Den 150.000 Mark teuren Computer überlässt ihr das Unternehmen kostenlos.

Macht das Rödermärker Beispiel Schule, lohnt sich diese Leihgabe für rohrtec, denn alle hessischen Kommunen müssen ihre Kanalgebühren in den nächsten Jahren auf eine andere Grundlage stellen: Nicht länger nur an den Frischwasserverbrauch gekoppelt, sondern sich auch am Anteil der versiegelten Flächen orientierend.

08.07.1995

Offenbach Post

Rödemark Abwassergebühr richtet sich nach Luftbildern

Was in Rödermark versiegelt ist und wo die Erde noch atmen kann das zeigen Luftaufnahmen anhand derer die Stadt ihre neue Abwassergebühr berechnen will. Regen- und Schmutzwasser werden getrennt erfasst. Versiegelte und bebaute Flachen kosten die Grundstückseigentümer Geld. Grün im Garten macht sich bezahlt.

Bericht auf Seite V

15.07.1995

Offenbach Post

Abwasser

Nachdem die Rodgauer schon fleißig Ihre Hausaufgaben gemacht und fast alle ihre umfangreichen Fragebogen zur Oberflächenwassersituation ausgefüllt haben, sind nun die Grundstücksbesitzer in Rödermark gefordert. Ihr Fragebogen ist weniger umfangreich. Denn die Stadt hat ihre Grundstücke aus der Luft fotografieren und beurteilen lassen. Wer Vertrauen in die Berechnungen der Stadt hat braucht den Fragebogen überhaupt nicht auszufüllen. Allerdings empfiehlt es sich, die ermittelten Daten wenigstens kurz zu überfliegen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist bekanntlich besser, zumal inzwischen schon die eine oder andere Fehleinschätzung erkannt wurde. Für Zweifelsfälle hat die Rödermark-Verwaltung ein erfreulich umfangreiches Beratungsangebot installiert. Man sollte es auch nutzen.

07.07.1995

Offenbach Post

Überflieger und keine Selbsteinschätzer

Kanalgebühren: Rödermark ging beim Ausmessen der versiegelten Flächen neue Wege

Rödermark (lö) - Mit Beginn des nächsten Jahres steht Grundstücksbesitzern eine neue Berechnung der Kanalgebühr ins Haus. Die orientiert sich dann nicht mehr ausschließlich am Frischwasserverbrauch, sondern bezieht den Anteil der versiegelten Flächen als zweite Komponente mit ein. Von Dächern, Parkplätzen, gepflasterten Höfen und befestigten Wegen fließt verhältnismäßig sauberes Regenwasser in die Kanalisation, vermischt sich mit wirklicher Dreckbrühe und muss in der Kläranlage für teures Geld gereinigt werden. Wer Regenwasser auf dem Rasen versickern lässt oder in Zisternen auffängt, entlastet ab Januar vermutlich seinen Geldbeutel und gar sicher die Kläranlage: 2.8 Millionen Kubikmeter Frischwasser wurden in Rödermark verbraucht, aber 4.4 Millionen Kubikmeter schmutzige Brühe rauschten durch die Kläranlage.

Um die Größe der wasserundurchlässigen Fläche zu ermitteln, wollten Magistrat und Eigenbetrieb Abwasser nicht unbedingt auf die Selbsteinschätzung der Betroffenen setzen, wie sie zum Beispiel in Rodgau praktiziert wird. Die Stadt ließ ihren Bürgern von oben auf die Grundstücke schauen und versuchte sich in doppelter Hinsicht an einem Pilotprojekt. An vier Tagen im Frühjahr 1994 wurden sämtliche bebauten Gebiete überflogen und aus der Luft fotografiert. Damals war Rödermark die erste Kommune, die das trotz Bedenken des Hessischen Städte und Gemeindebundes tat. Mittlerweile tragen sich auch andere mit diesem Gedanken. Jeder Rödermärker Hausbesitzer bekommt ein Schreiben mit Luftbild und Skizze, aus dem hervorgeht, wieviel Quadratmeter seines Grundstücks versiegelt sind. Lässt er innerhalb von vier Wochen nichts von sich hören, geht die Stadt davon aus, dass die ermittelten Angaben stimmen und nimmt sie zur Berechnung der neuen Kanalgebühr. Haben die Betroffenen Einwände (zum Beispiel, wenn sie in den vergangenen Monaten Beton durch Rasengittersteine ersetzt haben, oder wenn das Wasser vom gepflasterten Hof nicht in den Kanal, sondern in den Garten fließt), brauchen sie nur die eigenen Zahlen in den Korrekturbogen einzusetzen und den zurückzuschicken.

Schummeln ist gefährlich - die Stadt kontrolliert stichprobenartig. Die Skizzen mit roten, grünen, lila und blauen Flächen und die Formulare mit Berechnungsfaktoren zwischen 1,0 (für Dächer) und 0,5 (für Rasengittersteine) schauen recht kompliziert aus, werden allerdings durch ein Beiblatt erläutert. Außerdem gibt es ab 19. Juli mittwochs von 14 bis 18 und donnerstags von 8 bis 12 Uhr Sondersprechstunden im Rathaus Ober-Roden (Zimmer 216). Ansprechpartner sind jedoch nicht die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs Abwasser, sondern die des Ingenieurbüros, das die Stadt auch mit dem Befliegen, Fotografieren und Auswerten beauftragt hat. Im Preis von 360.000 Mark ist nämlich ein komplettes Dienstleistungspaket enthalten, von dem Bürgermeister Alfons Maurer annimmt, dass es die Stadtverwaltung so billig nicht hätte anbieten können.

Darüberhinaus können die jetzt im Computer gespeicherten Luftbilder als Datenbasis für Baum- und Grünflächenkataster einen neuen Generalentwässerungsplan oder die Karten der Versorgungsunternehmen dienen.

07.07.1995

Offenbach Post

Für die Wirtschaft wird's teurer

An drei Beispielen hat der Eigenbetrieb Abwasser durchgerechnet, was die neue Gebührensatzung die Bürger kostet. Dabei ging Gerhold von 1,27 Mark pro Quadratmeter versiegelte Fläche und 2.25 Mark pro Kubikmeter Schmutzwasser aus. Ob's bei diesen Zahlen bleibt, entscheidet das Stadtparlament im Oktober. Bislang ist die Kanalgebühr an den Frischwasserverbrauch gekoppelt und beträgt 4,03 Mark je Kubikmeter.

Einfamilienhaus: Grundstücksgröße 500 Quadratmeter, Versiegelungsgrad 40 Prozent, Niederschlagswassergebühr 254 Mark (200 Quadratmeter x 1.27 Mark).Bei einem Vierpersonenhaushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmeter im Jahr kommen 450 Mark Schmutzwassergebühr hinzu. Das er gibt eine Gesamtabwassergebühr von 704 Mark gegenüber der seitherigen Berechnung von 806 Mark. Beträgt die Versiegelung aber 70 Prozent, wären 894.50 Mark zu entrichten.

Mehrfamilienhäuser: Günstiger schneiden bei der neuen Berechnungsart Mehrfamilienhäuser ab. Auf 1000 Quadratmeter Grundstück und 40 Personen umgelegt sind es neu 5008 (alt: 8060) Mark. Bei Hochhäusern auf 5 000 Quadratmeter Fläche und mit 150 Personen ist das Verhältnis gar 19923 Mark zu 30225 Mark. Diese Angaben gelten jeweils bei einem Versiegelungsgrad von 40 Prozent.

Industriegrundstück: Ungünstig schneiden demnächst Super- oder Baumärkte mit großen Parkplätzen ab. Bei 5000 Quadratmetern, einer Versiegelung von 40 Prozent und bei 15 Mitarbeitern ergibt sich eine Gesamtabwassergebühr von 4227.50 Mark; nach alter Berechnung wären es 3022.50 Mark. Beträgt die Versiegelung 100 Prozent, erhöht sich die Summe gar auf 8037.50 Mark. (lö)

13.07.1995

jeweils im:

Ober-Rodener Anzeigenblatt

Mitteilungsblatt Urberach

Mehr Gebührengerechtigkeit durch Niederschlagswassergebühr

Post von der Stadt - Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Rödermark - werden in den nächsten Tagen alle Grundstückseigentümer der Gemarkung von Rödermark, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, erhalten. Der Grund hierfür ist eine Änderung des Hessischen Wassergesetzes (HWG).

Dies besagt unter anderem, dass die Kosten für das Niederschlagswasser separat zu berechnen sind gegenüber der seitherigen Praxis allein nach dem Frischwasserverbrauch. Damit wird eine gerechtere Ermittlung der Abwassergebühren gewährleistet.

Durch Presseverlautbarungen hat die Stadt Im abgelaufenen Jahr mehrfach auf die neue Situation aufmerksam gemacht. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch ein Informationsblatt unter dem Titel Niederschlagsgebühren darauf vorbereitet. Nach umfangreichen Arbeiten ist es jetzt an der Zeit, die Grundstockseigentümer in die Ermittlung der versiegelten und unbefestigten Flächen einzubeziehen.

Um den Auftrag nach dem HWG erfüllen zu können, bediente sich die Stadt dem Fachwissen des Ingenieurbüros rohrtec consult gmbh. Dieses Unternehmen hatte die Aufgabe, die befestigten und unbefestigten Flächen der rd. 7.500 Flurstücke zu ermitteln. Durch Überfliegen der gesamten Gemarkung Mitte des vergangenen Jahres, wurden aus den Luftbildern digitale Orthophotos erstellt, die eine Messung der versiegelten Oberflächen erlauben. Diese Aktion ist jetzt abgeschlossen und ausgewertet. Rödermark hat mit dieser Methode der Ermittlung der versiegelten Flächen eine Pilotfunktion übernommen, der sich mittlerweile auch andere Kommunen angeschlossen haben. Die Überfliegung der Gemarkungen bringt der Stadt noch weitere Vorteile:

  • Berechnungsansätze für Projekte
    • Generalentwässerungsplan (exakte Dimensionierung des Kanalnetzes - Rohrdurchmesser)
    • Dezentraler Hochwasserschutz (Darstellung von Vernässungsflächen)
    • SMUSI (Schmutzfrachtsimulationsprogramm) (Grundlage für städtische Abwasserabgabe)
  • Aufbau eines Baum- oder Grünflächenkatasters
  • Verkehrsplanung - z.B. reale Darstellung der Standorte der Verkehrszeichen
  • Erstellung eines aktuellen und umfangreichen Kartenmateriales in digitaler Form für die Versorgungsträger wie Gas, Wasser, Strom und Telefon

Nachdem die Stadt unter Zuhilfenahme des Fachbüros Ihre Hausaufgaben gemacht hat, sind jetzt die Grundstückseigentümer gefordert. Sie erhalten ein Luftbild mit Systemskizze zu ihrem Grundstück. Beigefügt ist neben dem Begleitschreiben auch die Stellungnahme zur "Flächenerhebung" mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars. Die aufgrund des Überfliegens ermittelten Flächen sind darin eingetragen und vom Grundstückseigentümer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies kann geschehen durch Nachmessungen oder durch Einsicht in die eigenen Bauakten. Werden dabei Abweichungen von 10 %, sowohl in Größe, als auch der Art der Befestigung festgestellt, sind diese innerhalb von vier Wochen der Stadt anzuzeigen. Dabei behält sich die Stadt vor, die vom Grundstückseigentümer geänderten Angaben vor Ort zu überprüfen. Es gilt der Hinweis, dass zukünftige Veränderungen auf dem Grundstück der Stadt unmittelbar anzuzeigen sind, da die ermittelten Werte zur Gebührenberechnung herangezogen werden. Zum Vorteil für den Grundstückseigentümer würde sich auswirken, wenn z.B. Flächen entsiegelt oder Zisternen gebaut werden. Hört die Stadt innerhalb der vier Wochen nichts von dem Grundstückseigentümer, geht sie davon aus, dass die vorgegebenen Werte akzeptiert sind und diese zur Gebührenberechnung herangezogen werden können.

Mit den zugesandten Unterlagen lässt die Stadt die Grundstückseigentümer bei Unklarheiten nicht alleine. Für die Bearbeitung des Formulars ,,Stellungnahme zur Flächenerhebung" richtet sie als besonderen Service Bürgersprechstunden ein. Diese sind jeweils mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr (erstmalig am 19.7.1995) donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer 216 des Rathauses in Ober-Roden. Zu diesen Zeiten können auch unter der Telefondurchwahl 06074/1911-216 Informationen eingeholt werden. Besetzt ist das Bürgerbüro von Mitarbeitern des Ingenieurbüros.

Nach Abschluss der gesamten Aktion wird die Stadtverordnetenversammlung darüber zu entscheiden haben, nach welchem Schlüssel die Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu erheben sind. Die Stadt tritt dabei Spekulationen entgegen, in diesem Zusammenhang eine versteckte Gebührenanhebung vornehmen zu wollen. Sie wird lediglich, wie es das Wassergesetz auch vorsieht, die Gebühren gerechter verteilen und die belohnen, die wenig Flächen versiegelt haben.

Anhand von Berechnungsbeispielen soll dies dokumentiert werden, wobei die Preise ,,aus der Luft" gegriffen sind.

Beispiel Einfamilienhaus: Gesamtgrundstücksgröße 500 qm, Versiegelungsgrad 40 %, Niederschlagswassergebühr, angenommen DM 1,27/qm, ergibt die Summe von DM 254,00. Hat der Haushalt vier Personen, einen Frischwasserverbrauch von 200 cbm im Jahr kommen bei einer Schmutzwassergebühr von angenommen DM 2,25/cbm die Summe von DM 450.00 hinzu. Das ergibt eine Gesamtabwassergebühr von DM 704,00 gegenüber der seitherigen Berechnung von DM 806.00. Beträgt die Versiegelung aber 70 % wären neu DM 894,50 zu entrichten.

Beispiel Zweifamilienhaus: Gesamtgrundstücksgröße 1.000 qm, Versiegelungsgrad 40 %, ein Achtpersonenhaushalt, DM 508,00 für NiederschIagswasser und DM 900,00 für Schmutzwasser, ergibt die Gesamtabwassergebühr von DM 1.408,00 gegenüber alter Berechnung von DM 1.612,00. Bei 70%iger Versiegelung würde die neue Gebühr DM 1.789,00 betragen.

Beispiel Mehrfamilienhäuser: Günstiger schneiden bei der neuen Berechnungsart auf jeden Fall Mehrfamilienhäuser ab. Auf 1.000 qm Grundstücksgröße und 40 Personen sind es neu DM 5.008,00 zu alt DM 8.060.00. Bei Hochhäusern auf 8000 qm Gesamtfläche und mit 150 Personen ist das Verhältnis gar DM 19.923,00 zu DM 30.225.00. Diese Angaben jeweils bei einem Versiegelungsgrad von 40 %.

Beispiel Industriegrundstück: Ungünstig schneiden nach der neuen Berechnung auf jeden Fall Industriegrundstücke ab, z.B. ein Supenmarkt oder Baumarkt, der große Flächen zum Parken vorhalten muss. Bei einer Gesamtfläche von 5.000 qm und einer Versiegelung von 40 % und bei 15 Personen (Mitarbeiter) ergibt sich eine Gesamtabwassergebühr von DM 4.227,50, nach alter Berechnung wären es DM 3.022,50. Beträgt die Versiegelung 100 %, erhöht sich die Summe gar auf DM 8.037,50 gegenüber DM 3.022,50.

Anhand dieser wenigen Beispiele ist gut ablesbar, dass Grundstücke mit hoher personeller Ausnutzung und niedrigem Versiegelungsgrad am günstigsten abschneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Grundstückseigentümer seinen Beitrag zur Versickerung von Niederschlagswasser zur Grundwasseranreicherung leisten und damit auch seine Niederschlagswassergebühr beeinflussen kann. Informationsmaterial ist zu erhalten im Rathaus Ober Roden, Zimmer 301.

31.08.1995

Ober-Rodener Anzeigenblatt

"Halbzeit" bei der Erhebung versiegelter Flächen

Seit fünf Wochen läuft die Aktion zur Erhebung der versiegelten Grundstücksflächen, nach deren Abschluss und Auswertung in Zukunft das Abwasser berechnet wird.

Rund 5.200 Grundstückseigentümern von insgesamt 7.600 wurden zwischenzeitlich die dafür erforderlichen Unterlagen zugestellt. 250 Erhebungsbogen sind per Post zurückgekommen, die weitgehend gut bearbeitet waren. 300 Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit der Bürgersprechstunde genutzte. Dabei verliefen die Beratungen, so die zuständigen Sachbearbeiter, auf einer sehr sachlichen Ebene.

Bis Mittwoch, 6. September, sollen die letzten Unterlagen an die Grundstückseigentümer verschickt werden. Sollte jemand "vergessen" worden sein, bittet die Stadt - Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - dann um baldige Mitteilung. Am Donnerstag, 5. Oktober, endet die Einspruchsfrist. Bis dahin sind die Bürgersprechstunden im Rathaus Ober-Roden jeden Mittwoch von 14 -18 Uhr und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Wer seine Unterlagen mit der Post zurückschickt, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Erhebungsbogen mit den Änderungen einschließlich der geänderten Systemskizze beigelegt ist. Beide Formulare werden zur Auswertung benötigt.

Unterlagen...

Fortsetzung von Seite 1

Grundstückseigentümer, die die von der Stadt vorgegebenen Flächengrößen akzeptieren, brauchen die Formulare nicht zurückzusenden. Bis zum 6. September soll die Versendung der Unterlagen an die Grundstückseigentümer abgeschlossen sein. Sollte jemand "vergessen" worden sein, bittet Hans Gerhold um baldige Mitteilung, aber erst nach diesem Datum. Am 5. Oktober endet die Einspruchsfrist. Bis dahin werden auch die Bürgersprechstunden im Rathaus Ober-Roden, Zimmer 216 , angeboten. Diese sind mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr (911-216).

 

31.08.1995

Ober-Rodener Anzeigenblatt

Flächenerhebung geht gut voran

Zufrieden mit dem bisherigen Verlauf bei der Erhebung der versiegelten Flächen zeigt sich Dipl. Ing. Hans Gerhold, der technische Betriebsleiter des dafür zuständigen "Eigenbetrieb Abwasserentsorgung".

Dies gilt sowohl für die Ausfüllung und Zurücksendung der Formulare wie auch für die sachliche Beratung während der Bürgersprechstunden.

Er weist noch einmal darauf hin, dass im Erhebungsbogen die Flächen abzuziehen sind, die nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind. Hinzugezogen werden müssen allerdings die Dachüberstände. Flächen, die durch die Luftaufnahme nicht nach der Versiegelungsart erkannt werden konnten, sind im Erhebungsbogen in dem dick umrandeten Feld bei der entsprechenden Versiegelungsart einzuordnen. In der Systemskizze sind diese Flächen zu markieren. Beide Formulare - Erhebungsbogen und Systemskizze - sind mit den vorgenommenen Änderungen an das Rathaus zurückzusenden, da sie für die Auswertung der Berechnung des Abwassers herangezogen werden. Grundstückseigentümer, die die von der Stadt vorgegebenen Flächengrößen akzeptieren, brauchen die Formulare nicht zurückzusenden. Bis zum 6. September soll die Versendung der Unterlagen an die Grundstückseigentümer abgeschlossen sein. Sollte jemand "vergessen" worden sein, bittet Hans Gerhold um baldige Mitteilung, aber erst nach diesem Datum. Am 5. Oktober endet die Einspruchsfrist. Bis dahin werden auch die wöchentlichen Bürgersprechstunden im Rathaus Ober Roden, Zimmer 216, angeboten. Diese sind mittwochs von 14 Uhr bis 18 Uhr Sowie donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zu diesen Zeiten können unter der Durchwahl 911-216 telefonische Auskünfte eingeholt werden.

13.07.1995

Rödermark Post

Ab dem nächsten Jahr steht neue Berechnung der Kanalgebühren an

Belohnung für all die Rödermärker, die weniger Flächen versiegelt haben

Rödermark (sig/red) - Den Grundstückseigentümer in der Gemarkung von Rödermark, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, steht für das kommende Jahr eine neue Berechnung der Kanalgebühr ins Haus. Berechnet wird dann nicht mehr ausschließlich der Verbrauch des Frischwassers, sondern auch der Anteil der versiegelten Flächen. Der Grund hiefür ist eine Änderung des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Damit soll eine gerechtere Ermittlung der Abwassergebühren gewährleistet werden. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch ein Informationsblatt unter den Titel ,,Niederschlagsgebühren" darauf vorbereitet.

Nach umfangreichen Vorarbeiten ist es an der Zeit, die Grundstückseigentümer in die Ermittlung der versiegelten und unbefestigten Flächen einzubeziehen. Die Stadt beauftragte ein Ingenieurbüro, das auch Ansprechpartner für Fragen ist und nicht die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs Abwasser.

Dieses Unternehmen hatte die Aufgabe, die befestigten und unbefestigten Flächen der rund 7.500 Flurstücke zu ermitteln. Durch Überfliegen der gesamten Gemarkung Mitte des vergangen Jahres, wurden aus den Luftbildern digitale Orthophotos erstellt, die eine Messung der versiegelten Oberflächen erlauben. Diese Aktion ist jetzt abgeschlossen und ausgewertet. Kostenpunkt für das komplette Dienstleistungspaket: 360.000 Mark.

Rödermark hat mit dieser Methode der Ermittlung der versiegelten Flächen eine Pilotfunktion übernommen, der sich mittlerweile auch andere Kommunen angeschlossen haben. Die Überfliegung der Gemarkungen bringt der Stadt noch weitere Vorteile: Berechnungssätze für Projekte wie Generalentwässerungsplan (exakte Dimensionierung des Kanalnetzes); Dezentraler Hochwasserschutz; Darstellung von Vernässungsflächen; Schmutzfrachtsimulationsprogramm (Grundlage für städtische Abwasserabgabe); Aufbau eines Baum- oder Grünflächenkatasters; Verkehrsplanung, beispielsweise reale Darstellung der Standorte der Verkehrszeichen; Erstellung eines aktuellen und umfangreichen Kartenmaterials in digitaler Form für die Versorgungsträger wie Gas, Wasser, Strom und Telefon.

Nachdem die Stadt unter Zuhilfenahme des Fachbüros ihre "Hausaufgaben" gemacht hat, sind jetzt die Grundstückseigentümer gefordert. Sie erhalten ein Luftbild mit Systemskizze zu ihrem Grundstück. Beigefügt ist neben dem Begleitschreiben auch die ,,Stellungsnahme zur Flächenerhebung" mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars. Die aufgrund des Überfliegens ermittelten Flächen sind darin eingetragen und vom Grundstückseigentümer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies kann geschehen durch Nachmessungen oder durch Einsicht in die eigenen Bauakten. Werden dabei Abweichungen von zehn Prozent sowohl in Größe, als auch der Art der Befestigung festgestellt. sind diese innerhalb von vier Wochen der Stadt anzuzeigen. Dabei behält sind die Stadt vor, die vom Grundstückseigentümer geänderten Angaben vor Ort zu überprüfen. Es gilt der Hinweis, dass zukünftige Veränderungen auf dem Grundstück der Stadt unmittelbar anzuzeigen sind, da die ermittelten Werte zur Gebührenberechnung herangezogen werden. Zum Vorteil für den Grundstückseigentümer würde sich auswirken, wenn zum Beispiel Flächen entsiegelt oder Zisternen gebaut werden. Hört die Stadt innerhalb der vier Wochen nichts von dem Grundstückseigentümer, geht sie davon aus, dass die vorgegebenen Werte akzeptiert sind und diese zur Gebührenberechnung herangezogen werden können. Mit den zugesandten Unterlagen lässt die Stadt die Grundstückseigentümer bei Unklarheit nicht alleine. Für die Bearbeitung der Formulars ,,Stellungnahme zur Flächenerhebung" richtet sie als besonderen Service Bürgersprechstunden ein. Diese sind jeweils mittwochs von 14 bis 18 Uhr (erstmalig am 19. Juli) und donnerstags von 8 bis 12 Uhr im Zimmer 216 des Rathauses in Ober-Roden. Zu diesen Zeiten können auch unter der Telefon-Durchwahl 06074/911-216 Informationen eingeholt werden. Besetzt ist das Bürgerbüro von Mitarbeitern des Ingenieurbüros. Nach Abschluss der gesamten Aktion wird die Stadtverordnetenversammlung darüber zu entscheiden haben, nach welchem Schlüssel die Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu erheben sind. Die Stadt tritt dabei Spekulationen entgegen, in diesem Zusammenhang eine versteckte Gebührenanhebung vornehmen zu wollen. Sie wird lediglich, wie es das Wassergesetz auch vorsieht, die Gebühren gerechter verteilen und die belohnen, die wenig Flächen versiegelt haben.

   

10.07.1995

Frankfurter Rundschau

Wassergebühr künftig zweigeteilt

Datenbank dank "Luftnummer"

Rödermark (DS/kö) - Auf einen neuen Abrechnungsmodus in Sachen Wassergebühr müssen sich die Rödermärker Haushalte einstellen. Das Hessische Wassergesetz ist geändert worden. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Niederschlagswasser, das von versiegelten Grundstücksflächen ins Kanalnetz abfließt, künftig separat berechnet wird. Bislang wurden lediglich für den Frischwasser-Konsum Gebühren erhoben. Der Verbraucher zahlte für das, was er zu Hause aus dem Wasserhahn abzapfte und durch die Toilette spülte. Jetzt wird er auch noch für den Regen zur Kasse gebeten. Und warum das Ganze? Derjenige, der sparsam mit Wasser umgehe und auf seinem Anwesen viel Versickerungsfläche vorweisen könne, solle gewissermaßen "belohnt" werden. Weg vom Einheitsschema, hin zu einem gerechteren System der Gebühren-Aufsplittung: Dies der Kerngedanke, mit dem die gesetzliche Neuregelung begründet wird.

Das zentrale Problem aus Sicht der Kommunen: Wie wird der Versiegelungsgrad auf den einzelnen Grundstücken ermittelt?

Diverse Städte und Gemeinden haben es mit dem Modell "Selbsteinschätzung" versucht. Die Hauseigentümer sollten angeben, wieviel Quadratmeter ihres Grundstückes betoniert und gepflastert sind. In der Regel gab es (erwartungsgemäß) Probleme:

  • Fragebögen wurden überhaupt nicht oder erst nach mehrmaliger Aufforderung ins Rathaus zurückgeschickt,
  • das Personal der jeweiligen Kommunalverwaltung musste den einzelnen Angaben im wahrsten Sinne des Wortes hinterherlaufen,
  • städtische Bedienstete und Hauseigentümer beäugten sich misstrauisch, zweifelten die Messergebnisse der Gegenseite an...

Um solchen Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen, versucht es die Rödermärker Stadtverwaltung mit einer "Luftnummer". Für 360.000 Mark wurde ein Ingenieurbüro (rohrtec cconsult gmbh) mit der Datenerhebung und der bürokratischen Abwicklung des Verfahrens beauftragt.

Mitte vergangenen Jahres überflogen die Fachleute das gesamte Stadtgebiet. Rund 7.500 Flurstücke wurden fotografiert. Die in ein Computer-Koordinatensystem eingespeisten Aufnahmen sind mittlerweile ausgewertet worden. Für jedes Grundstück liegt eine Aufschlüsselung im Hinblick auf die verschiedenen Bodenbeläge vor. Dachflächen, die dem Kanalnetz die größten Niederschlagsmengen zuleiten, werden der höchsten Gebührenstufe zugeordnet. Die weiteren Sprossen der Preisleiter von oben nach unten: Beton- und Pflasterflächen mit Fugenverguss, Pflasterflächen ohne Fugenverguss, Rasengitter-Steine. Grünflächen, auf denen das Regenwasser ins Erdreich versickern kann, sind gebührenfrei.

Dieser Tage wurden (werden) die Formulare zur "Flächenerhebung" verschickt. Die Grundstückseigentümer erhalten ein Luftbild mit Systemskizze und die dazugehörigen Daten. "Hört die Stadt innerhalb einer Frist von vier Wochen nichts von dem Grundstückseigentümer, so geht sie davon aus, dass die vorgegebenen Werte akzeptiert sind und zur Gebührenberechnung herangezogen werden können." So ist es in einem Infoschreiben des Magistrats nachzulesen. Der Umkehrfall, dass nämlich Einsprüche geltend gemacht werden, die über einen Toleranzbereich von zehn Prozent hinausreichen (Beispiel: veranschlagt werden 150 Quadratmeter Betonfläche, der Grundstücksbesitzer misst nach und stellt fest, dass es sich lediglich um 100 Quadratmeter handelt): Auch für solche strittigen Angelegenheiten, so verlauten die Verantwortlichen, sei man gut gerüstet. Im Zimmer 216 des Rathauses Ober-Roden, Telefon (06074) 911-216, wird das von der Stadt beauftragte Fachbüro ab 19. Juli Sprechstunden anbieten. Mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr sollen Einwände überprüft und Unklarheiten ausgeräumt werden. Sobald die Aktion abgeschlossen ist, werden die Stadtverordneten den Gebührenschlüssel (sprich: das exakte Preisgefüge) für Frisch- und Niederschlagswasser festlegen. Er rechne mit einer Parlamentsentscheidung im Oktober. Im Anschluss daran werde die Neuregelung wahrscheinlich Anfang 1996 in Kraft treten, betonte Bürgermeister Alfons Maurer dieser Tage im Pressegespräch.

Auf die Frage, ob er Einsprüche erwarte, antwortete der Verwaltungschef: "Das kann man natürlich nie ausschließen. Das gewählte Verfahren gewährleiste jedoch, dass städtische Bedienstete nicht permanent mit Beanstandungsfällen konfrontiert würden. Wer Reklamationen vorzubringen habe, könne sich mit den Mitarbeitern des Fachbüros in Verbindung setzen. Dies vereinfache die bürokratischen Abläufe.

Hans Gerhold, der Betriebsleiter des städtischen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung sprach von einem Pilotprojekt, das Rödermark mit seiner ,,Datenermittlung von oben" angekurbelt habe. Die neue Gebühren-Erhebung werde sich für Grundstücke mit hoher personeller Ausnutzung und niedrigem Versiegelungsgrad am günstigsten auswirken. In stärkerem Maße als bislang würden hingegen Industriebetriebe und kommunale Einrichtungen zur Kasse gebeten. Gerhold: "Die Stadt ist der größte Zahler!"

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