Stadt Obertshausen
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04.06.1998

Heimatbote

Für größere Gebührengerechtigkeit zählen künftig versiegelte Flächen

Neue Entwässerungssatzung: Zisternen verkleinern die Rechnung

OBERTSHAUSEN Wenn zum 1. Januar 1999 die neue Entwässerungssatzung der Stadt Obertshausen in Kraft tritt, wird der sinnvolle Umgang mit dem kostbaren Nass belohnt. Verschwendung im Gegenzug mit höheren Kosten bestraft. Das Konzept sieht vor, dass künftig nicht mehr allein für Wasser aus der Leitung gezahlt wird, sondern für jene Mengen, die ins Abwasser geleitet werden. Bürgermeister Josef Seib sieht darin eine größere Gebührengerechtigkeit. Eine Fachfirma erstellte per Luftaufnahmen eine Kartierung der Grundstücke und wird demnächst Fragebogen mit Bildmaterial an die Eigentümer versenden. Sie sollen die angegebenen Flächengrößen bestätigen und Besonderheiten wie die Benutzung von Zisternen angeben, erläuterte der Rathauschef. Die Vorrichtungen zum Auffangen und Einsetzen von Regenwasser werden als Bonusflächen berücksichtigt. Areale, die nicht ins Kanalnetz entwässert werden, sind für die Berechnung irrelevant. So werde die Notwendigkeit betont, Wasser ins Erdreich sickern zu lassen, anstatt es innerhalb kurzer Zeit übers Kanalsystem abzuleiten. Das hat zur Folge, dass vom nächsten Jahr an Großverbraucher von Frischwasser bei geringer Fläche, beispielsweise Mehrfamilienhäuser, günstiger wegkommen. Inhaber großer versiegelter Parzellen, etwa durch Lagerhallen, müssen dann für ihren geringen Verbrauch tiefer in die Taschen greifen. Die Umstellung auf die Mischkalkulation, gab Erster Stadtrat Hubert Gerhards zu bedenken, verursache allerdings mehr Verwaltungsaufwand, der über geringfügige Kosten auf die Grundbesitzer umgelegt werden müsse. Das neue Verfahren, heißt es, bedeute keinesfalls eine Gebührenerhöhung. Informationsveranstaltungen für die Bürger laufen am Dienstag, 16. Juni, im Bürgerhaus und am Freitag. 19. Juni, in der Mehrzweckhalle, jeweils um 19.30 Uhr. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung Sprechstunden an. Zwischen dem 30. Juni und dem 23. Juli kann man sich dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr sowie mittwochs von 16 bis 20 Uhr beraten lassen.

29.05.1998

Frankfurter Rundschau

Regenwasser im Kanal kostet

Dachflächen und Grad der Versiegelung wird berechnet

Von: Mae von Lapp

OBERTSHAUSEN. Wohin fließt das Regenwasser? Das wird die Frage sein, die die Obertshäuser in Zukunft umtreiben wird. Denn wer nachweist, dass das Regenwasser vom Hausdach, von der Garage und vielleicht auch noch vorn gepflasterten Hof nicht in den Kanal läuft, sondern in Zisternen und Regentonnen fließt oder im Rasen versickert, der kann im nächsten Jahr Geld sparen. Die Stadt stellt nämlich ihre Entwässerungssatzung um. Bisher ist das Regenwasser kostenlos mit dem Dreckwasser aus Klospülungen und Badewannen durch den Kanal geflossen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Jeder Bürger und jede Bürgerin wird in Zukunft für den Kubikmeter Regenwasser zahlen müssen, der von seinem oder ihrem Grundstück in den Kanal fließt. Da die Kosten der Stadt für die Entwässerung insgesamt aber die gleichen bleiben - sie liegen bei etwa sieben Millionen Mark - werden die Gebühren nicht steigen, sondern nur anders verteilt werden. Der Kubikmeterpreis, der zur Zeit bei 4,60 Mark liegt, wird einfach nur aufgeteilt zwischen dem Brauchwasser- und dem Regenwasserabfluss. Wer viel Grundstücksfläche versiegelt hat, wird in Zukunft mehr Abwassergebühren bezahlen, wer weniger versiegelt hat oder in einem Mehrfamilienhaus wohnt, wird weniger Gebühren berappen. Die Gebührenerhöhung wirke sich vor allem auf Industrie-Flächen aus, erläuterten Thomas Schäfer und Dimitrios Mitrentsis von der Firma rohrtec consult gmbh aus Rödermark; die für die Stadt die Flächenermittlung übernommen hat. Als Beispiel gaben sie eine große Lagerhalle an, in der kein Frischwasser verbraucht wird. Der Eigentümer zahlte bislang also auch keine Kanalgebühr. In Zukunft wird er Gebühren bezahlen müssen, die sich nach der Quadratmeter-Fläche seines Daches errechnen. Die Stadt wird die Änderung der Abwassergebührensatzung an zwei Informationsabenden noch einmal im Detail vorstellen. Am Dienstag, 16. Juni, 19 Uhr im Bürgerhaus Hausen und am Freitag, 19. Juni, ebenfalls um 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Obertshausen. Dazu werden an 6700 Haushalte Briefe verschickt, in denen die von der Firma rohrtec cunsult berechneten Flächenversiegelungen für die einzelnen Grundstücke enthalten sind. Anhand von Luftbildern wurde ausgewertet, wie groß die Dachfläche ist oder welches Pflaster der Hof hat. Wichtigster Bestandteil der Gebührenumstellung seien dann die Bürgersprechstunden, die in der Zeit vom 30. Juni bis zum 23. Juli eingerichtet werden. Jeweils dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie mittwochs von 16 bis 20 Uhr sollen die Grundstückseigentümer zur Besprechung kommen. Die Luftbilder zeigen nämlich nicht, ob sich vielleicht Zisternen unter der Erde verbergen oder das Pflaster porös ist, erläuterten die beiden Fachmänner. Dann wird geprüft, wieviel versiegelte Fläche tatsächlich vorhanden ist.

28.05.1998

Offenbach Post

Neue Gebühr fürs Abwasser

Versiegelung zählt künftig mit

OBERTSHAUSEN (mad) In Obertshausen werden vom kommenden Jahr an die Abwassergebühren neu berechnet. War bisher für die Gebühren der Frischwasserverbrauch maßgeblich, so wird nach der neuen Entwässerungssatzung, die am 1. Januar 1999 in Kraft tritt, auch der Anteil der versiegelten Fläche beziehungsweise der Anteil des eingeleiteten Niederschlagswassers zur Berechnung herangezogen. Nach dem neuen Berechnungsverfahren wird es für jene, die relativ viel Frischwasser auf geringer Fläche verbrauchen (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) künftig billiger; wer große versiegelte Flächen besitzt und bislang wenig Frischwasser verbraucht hat (Extrembeispiel: Lagerhallen) wird demnächst stärker zur Kasse gebeten. ,,Das neue Verfahren dient nicht dazu, die Gebühren zu erhöhen, sondern eine größere Gebührengerechtigkeit herzustellen", war Bürgermeister Josef Seib gestern bei der Vorstellung der neuen Satzung bemüht, Befürchtungen betroffener Bürger schon im Vorfeld entgegenzutreten. Erster Stadtrat Hubert Gerhard musste indes einräumen, dass es aufgrund des nunmehr aufwendigeren Verfahrens zu mehr Verwaltungsarbeit komme und diese geringfügigen Kosten auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt werden müssten. Derzeit werden in Obertshausen für einen Kubikmeter Abwasser 4,60 Mark verlangt. Damit die Umstellung auch zum Beginn des nächsten Jahres greifen kann, sind derzeit umfangreiche Vorarbeiten im Gange. Eine beauftragte Fachfirma hat mittels Überfliegung der Stadt die Flurstücke erfasst und kartiert und wird in den nächsten Tagen Fragebogen samt Bildmaterial an die jeweiligen Eigentümer verschicken. In den Fragebogen sind bereits die Flächengrößen eingetragen, die von den Angeschriebenen überprüft werden sollen. Zisternen werden als Bonusflächen berücksichtigt. Flächen, die nicht ins Kanalnetz entwässern, tauchen in der Berechnung überhaupt nicht auf. Info-Abende gibt es am Dienstag, 16. Juni, ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus Hausen und am Freitag, 19. Juni, ab .30 Uhr in der Mehrzweckhalle Obertshausen. Vorn 30. Juni bis 23. Juli werden Sprechstunden im Rathaus angeboten (dienstags und donnerstags von 8-12 Uhr und von 14-18 Uhr; mittwochs von 16-20 Uhr).

© rohrtec consult gmbh