30.07.1999
Neu-Isenburger
Anzeigeblatt
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Kanalgebühren
werden jetzt neu berechnet
NEU-ISENBURG
Jeder der in Neu-Isenburg ein Grundstück besitzt erhält in diesen
Wochen einen großen Briefumschlag von der Stadt. Inhalt: Eine
digitale Luftbildaufnahme seines Grundstückes samt Planskizze,
Daten zur versiegelten Grundfläche sowie einen Korrekturbogen
einschließlich Informationen zum Ausfüllen des Papiers. "Wir haben
ja schon lange vor gehabt, die Kanalbenutzungsgebühr für die Oberflächenentwässerung
der versiegelten Fläche zu berechnen", erläuterte Neu-Isenburgs
Erster Stadtrat Herbert Hunkel den Grund für die Versendung der
rund 8.000 Briefe. Dieser Beschluss der Stadtverordneten ist allerdings
schon rund acht Jahre (Ende November 1991) her. Sinn und Zweck
des Beschlusses sei es, eine gerechtere und ökologisch sinnvollere
Gebührenveranlagung zu erreichen, einen Anreiz zum Sparen zu bieten,
eine rechtlich einwandfrei Gebühr zu ermitteln sowie die Einführung
eines neuen Gebührenmaßstabes. Erst im Frühjahr dieses Jahres
- nach jahrelangen Planungen, Überlegungen und nicht zuletzt Problemen
beim Wetter und mit der Flugsicherung - wurde das Stadtgebiet
endgültig überflogen und alle insgesamt rund 7400 Flurstücke digital
fotografiert (wir berichteten). ,,Die alte Gebührenordnung hatte
mit der Wirklichkeit wenig zu tun", meinte Hunkel, der die Kosten
für das beauftragte Ingenieurbüro "Rohrtec" aus Rödermark sowie
die Luftaufnahmen auf insgesamt 300.000 Mark schätzt: "Sollten
die an die Grundstückseigentümer versandten Daten richtig sein,
ist alles bestens, ansonsten sollte der Eigentümer samt Korrekturbogen
zu unseren Bürgersprechstunden kommen", erläuterte Thomas Schäfer,
Geschäftsführer von ,,Rohrtec". Von Dienstag, 5.Oktober, bis Donnerstag,
28.Oktober stehen vier Mitarbeiter des Ingenieurbüros den Grundstückseigentümern
wahrend den Sprechstunden zur Verfügung. Dienstags und donnerstags,
von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr und, von 9 bis 13 Uhr können
die Bürger ins Rathaus, Hugenottenallee 53, Zimmer 234 und 236
kommen. Der Korrekturbogen muss bis spätestens 29.Qktobe 1999
an die Stadt zurück gegeben werden. Er bildet dann die Grundlage
der neuen Gebührenberechnung. ,,Nach Erfahrungen aus Rödermark
und Obertshausen gehen wir davon aus, dass rund 30 bis 40 Prozent
der Grundstückseigentümer zu unseren Sprechstunden kommen werden",
sagte Herr Schäfer. Über die künftige Gebührenhöhe wollte sich
der Geschäftsführer nicht äußern. Die Dachflächen, Pflaster, Bürgersteige
oder ökologische Befestigungen werden jedenfalls mit unterschiedlichen
Faktoren berechnet. Hunkel geht jedoch davon aus, dass die Gebühren
für die Benutzung der Regenwasserkanäle grundsätzlich im Gewerbegebiet
steigen wird, in gemischten Gebieten sowie bei der Reihenhausbebauung
geht der Stadtrat von einer Gebührensenkung aus. Grundstücke sollen
auf jeden Fall nur in dem Umfang mit Gebühren berechnet werden,
in dem das Kanalnetz in Anspruch genommen wird. Die Gebührenbescheide
für die Grundstücke - insgesamt verfügt Neu-Isenburg über eine
Fläche von 1200 Hektar - werden voraussichtlich Anfang 2000 versandt.
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29.05.1999
Frankfurter Rundschau
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Regenwasser
Neu-Isenburg (DS/gs)
- Es ist jetzt immerhin acht Jahre her, dass die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen hat, dass die Kanalbenutzungsgebühr für die Oberflächenentwässerung
nach den versiegelten Flächen der Grundstücke berechnet werden
soll. Jetzt kann dieser Auftrag unter dem Motto was lange währt
wird gut umgesetzt werden. Mit der Umstellung der Berechnung soll
eine gerechtere und auch ökologisch sinnvollere Gebühr erhoben
werden, die auch Anreize für Einsparungen gibt. Denn wer sein
Grundstück vielleicht ,wieder weitgehend "entsiegelt" oder eventuell
das Dach "begrünt", kann seine Kanalbenutzungsgebühr senken. "Dass
es bis zur Umsetzung des Beschlusses so lange gedauert hat, hat
nach Angaben des Magistrats mehrere Gründe. Zunächst habe es ,,unterschiedliche
Ansätze und Überlegungen zur Vorgehensweise gegeben, wobei eine
,,bürgernahe Regelung" von Anfang an im Vordergrund gestanden
habe. Inzwischen gab es dann bereits Erfahrungswerte aus anderen
Kommunen, wie zum Beispiel Rödermark, die das Problem mit Luftbildauswertung
gelöst hatten. Nachdem das Befliegen für Neu-Isenburg beschlossen
war, spielte zunächst das Wetter nicht mit und dann die Deutsche
Flugsicherung, denn im Gegensatz zu Rödermark gehört der Flughafen
zu den direkten Nachbarn der Hugenottenstadt, was täglich deutlich
zu hören und zu sehen ist. Inzwischen ist das Stadtgebiet "beflogen",
die rund 1.200 Hektar mit 7.360 Flurstücken aus der Vogelperspektive
fotografiert und von einem kompetenten Ingenieurbüro, das über
beste Erfahrungen mit dieser Materie verfügt, die Farbfotos im
Maßstab 1:3.000 eingescannt und digitalisiert. Das Ergebnis sind
rund 60 digitale Bilder in Farbe, aus denen die Grundstücksdaten
ermittelt werden konnten. Diese Grundstücksdaten wurden jetzt
an die etwa 8.000 Eigentümer und Hausverwaltungen bebauter Liegenschaften
in Neu-Isenburg verschickt mit der Bitte, zu den ausgewerteten
Flächendaten Stellung zu nehmen. Vom 5. bis zum 28. Oktober werden
dazu besondere Bürgersprechstunden im Rathaus in der Hugenottenallee
53 eingerichtet (Zimmer 234 und 236, im zweiten Obergeschoss),
dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr
sowie samstags von 9 bis 13 Uhr. Aus den Erfahrungen in anderen
Kommunen geht man davon aus, dass etwa 30 bis 40 Prozent aller
Adressaten diese Bürgersprechstunden in Anspruch nehmen werden.
Trotzdem ist keine Voranmeldung notwendig und es soll versucht
werden, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Die in
der Flächendokumentation durch das Ingenieurbüro mit der grafischen
Auswertung der Luftbilder ermittelten Flächendaten können mit
einer Planskizze, einer Luftbildaufnahme und einer umfassenden
Hilfestellung zum Korrekturbogen überprüft und gegebenenfalls
korrigiert werden. Der Korrekturbogen muss bis spätestens 29.
Oktober an die Stadtverwaltung zurück-gegeben werden. Er bildet
dann die Grundlage zur neuen Gebührenberechnung. Wird nichts korrigiert,
dann gelten die von der Stadt vorgegebenen Flächendaten als anerkannt.
Eine konkrete Aussage zur zukünftigen Gebührenhöhe ist allerdings
erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens möglich, wenn also
die Gesamtsumme der versiegelten Flächen ermittelt ist. Es steht
aber fest, dass die Grundstücke nur in dem Umfang mit Gebühren
belastet werden, wie das Kanalnetz in Anspruch genommen wird.
Voraussichtlich Anfang 2000 erhalten dann alle Grundstückseigentümer
die neuen Gebührenbescheide.
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rohrtec consult gmbh
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