Stadt Neu-Isenburg
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30.07.1999

Neu-Isenburger Anzeigeblatt

Kanalgebühren werden jetzt neu berechnet

NEU-ISENBURG Jeder der in Neu-Isenburg ein Grundstück besitzt erhält in diesen Wochen einen großen Briefumschlag von der Stadt. Inhalt: Eine digitale Luftbildaufnahme seines Grundstückes samt Planskizze, Daten zur versiegelten Grundfläche sowie einen Korrekturbogen einschließlich Informationen zum Ausfüllen des Papiers. "Wir haben ja schon lange vor gehabt, die Kanalbenutzungsgebühr für die Oberflächenentwässerung der versiegelten Fläche zu berechnen", erläuterte Neu-Isenburgs Erster Stadtrat Herbert Hunkel den Grund für die Versendung der rund 8.000 Briefe. Dieser Beschluss der Stadtverordneten ist allerdings schon rund acht Jahre (Ende November 1991) her. Sinn und Zweck des Beschlusses sei es, eine gerechtere und ökologisch sinnvollere Gebührenveranlagung zu erreichen, einen Anreiz zum Sparen zu bieten, eine rechtlich einwandfrei Gebühr zu ermitteln sowie die Einführung eines neuen Gebührenmaßstabes. Erst im Frühjahr dieses Jahres - nach jahrelangen Planungen, Überlegungen und nicht zuletzt Problemen beim Wetter und mit der Flugsicherung - wurde das Stadtgebiet endgültig überflogen und alle insgesamt rund 7400 Flurstücke digital fotografiert (wir berichteten). ,,Die alte Gebührenordnung hatte mit der Wirklichkeit wenig zu tun", meinte Hunkel, der die Kosten für das beauftragte Ingenieurbüro "Rohrtec" aus Rödermark sowie die Luftaufnahmen auf insgesamt 300.000 Mark schätzt: "Sollten die an die Grundstückseigentümer versandten Daten richtig sein, ist alles bestens, ansonsten sollte der Eigentümer samt Korrekturbogen zu unseren Bürgersprechstunden kommen", erläuterte Thomas Schäfer, Geschäftsführer von ,,Rohrtec". Von Dienstag, 5.Oktober, bis Donnerstag, 28.Oktober stehen vier Mitarbeiter des Ingenieurbüros den Grundstückseigentümern wahrend den Sprechstunden zur Verfügung. Dienstags und donnerstags, von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr und, von 9 bis 13 Uhr können die Bürger ins Rathaus, Hugenottenallee 53, Zimmer 234 und 236 kommen. Der Korrekturbogen muss bis spätestens 29.Qktobe 1999 an die Stadt zurück gegeben werden. Er bildet dann die Grundlage der neuen Gebührenberechnung. ,,Nach Erfahrungen aus Rödermark und Obertshausen gehen wir davon aus, dass rund 30 bis 40 Prozent der Grundstückseigentümer zu unseren Sprechstunden kommen werden", sagte Herr Schäfer. Über die künftige Gebührenhöhe wollte sich der Geschäftsführer nicht äußern. Die Dachflächen, Pflaster, Bürgersteige oder ökologische Befestigungen werden jedenfalls mit unterschiedlichen Faktoren berechnet. Hunkel geht jedoch davon aus, dass die Gebühren für die Benutzung der Regenwasserkanäle grundsätzlich im Gewerbegebiet steigen wird, in gemischten Gebieten sowie bei der Reihenhausbebauung geht der Stadtrat von einer Gebührensenkung aus. Grundstücke sollen auf jeden Fall nur in dem Umfang mit Gebühren berechnet werden, in dem das Kanalnetz in Anspruch genommen wird. Die Gebührenbescheide für die Grundstücke - insgesamt verfügt Neu-Isenburg über eine Fläche von 1200 Hektar - werden voraussichtlich Anfang 2000 versandt.

29.05.1999

Frankfurter Rundschau

Regenwasser

Neu-Isenburg (DS/gs) - Es ist jetzt immerhin acht Jahre her, dass die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass die Kanalbenutzungsgebühr für die Oberflächenentwässerung nach den versiegelten Flächen der Grundstücke berechnet werden soll. Jetzt kann dieser Auftrag unter dem Motto was lange währt wird gut umgesetzt werden. Mit der Umstellung der Berechnung soll eine gerechtere und auch ökologisch sinnvollere Gebühr erhoben werden, die auch Anreize für Einsparungen gibt. Denn wer sein Grundstück vielleicht ,wieder weitgehend "entsiegelt" oder eventuell das Dach "begrünt", kann seine Kanalbenutzungsgebühr senken. "Dass es bis zur Umsetzung des Beschlusses so lange gedauert hat, hat nach Angaben des Magistrats mehrere Gründe. Zunächst habe es ,,unterschiedliche Ansätze und Überlegungen zur Vorgehensweise gegeben, wobei eine ,,bürgernahe Regelung" von Anfang an im Vordergrund gestanden habe. Inzwischen gab es dann bereits Erfahrungswerte aus anderen Kommunen, wie zum Beispiel Rödermark, die das Problem mit Luftbildauswertung gelöst hatten. Nachdem das Befliegen für Neu-Isenburg beschlossen war, spielte zunächst das Wetter nicht mit und dann die Deutsche Flugsicherung, denn im Gegensatz zu Rödermark gehört der Flughafen zu den direkten Nachbarn der Hugenottenstadt, was täglich deutlich zu hören und zu sehen ist. Inzwischen ist das Stadtgebiet "beflogen", die rund 1.200 Hektar mit 7.360 Flurstücken aus der Vogelperspektive fotografiert und von einem kompetenten Ingenieurbüro, das über beste Erfahrungen mit dieser Materie verfügt, die Farbfotos im Maßstab 1:3.000 eingescannt und digitalisiert. Das Ergebnis sind rund 60 digitale Bilder in Farbe, aus denen die Grundstücksdaten ermittelt werden konnten. Diese Grundstücksdaten wurden jetzt an die etwa 8.000 Eigentümer und Hausverwaltungen bebauter Liegenschaften in Neu-Isenburg verschickt mit der Bitte, zu den ausgewerteten Flächendaten Stellung zu nehmen. Vom 5. bis zum 28. Oktober werden dazu besondere Bürgersprechstunden im Rathaus in der Hugenottenallee 53 eingerichtet (Zimmer 234 und 236, im zweiten Obergeschoss), dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr. Aus den Erfahrungen in anderen Kommunen geht man davon aus, dass etwa 30 bis 40 Prozent aller Adressaten diese Bürgersprechstunden in Anspruch nehmen werden. Trotzdem ist keine Voranmeldung notwendig und es soll versucht werden, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Die in der Flächendokumentation durch das Ingenieurbüro mit der grafischen Auswertung der Luftbilder ermittelten Flächendaten können mit einer Planskizze, einer Luftbildaufnahme und einer umfassenden Hilfestellung zum Korrekturbogen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Der Korrekturbogen muss bis spätestens 29. Oktober an die Stadtverwaltung zurück-gegeben werden. Er bildet dann die Grundlage zur neuen Gebührenberechnung. Wird nichts korrigiert, dann gelten die von der Stadt vorgegebenen Flächendaten als anerkannt. Eine konkrete Aussage zur zukünftigen Gebührenhöhe ist allerdings erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens möglich, wenn also die Gesamtsumme der versiegelten Flächen ermittelt ist. Es steht aber fest, dass die Grundstücke nur in dem Umfang mit Gebühren belastet werden, wie das Kanalnetz in Anspruch genommen wird. Voraussichtlich Anfang 2000 erhalten dann alle Grundstückseigentümer die neuen Gebührenbescheide.

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