09.08.1995
Offenbacher Post
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Überblick
aus der Vogelperspektive
Luftbilder
helfen bei Flächenermittlungen
Obertshausen/Heusenstamm
(mer) - Der griechische Sagenheld Sisyphus, der in der Unterwelt
als Strafe für seine hinterlist eine nicht enden wollende Arbeit
auferlegt bekam, wäre zu Zeiten, als die Computertechnik noch
in ihren Kinderschuhen steckte ganz ohne Zweifel ein sehr wertvoller
Mitarbeiter für die rohrtec consult gmbh gewesen.
Bits und Bytes
Heute würde Sisyphus
wohl Arbeitslosenhilfe beziehen. Denn die Frankfurter Gesellschaft,
die im Auftrag der beiden Städte Obertshausen und Heusenstamm
die versiegelten, also be- oder überbauten und ans Kanalnetz angeschlossenen
Flächen erfassen sollte, hatte andere Helfer bei ihrer Arbeit:
Bits und Bytes und modernste Fototechnik. Ansonsten wäre
die Aufgabe auch kaum zu bewältigen gewesen, hätten mit Zollstöcken
und Taschenrechnern bewaffnete Vermesserscharen sicherlich jahrelang
die Schlossstadt bevölkert.
Die beiden Aufträge
waren für Geschäftsführer Thomas Schäfer und seine Kollegen ein
guter Grund, wieder einmal in die Luft zu gehen. Denn aus der
Vogelperspektive lässt sich nicht nur bestens der Überblick behalten.
Modernste Technik leisteten dem Piloten Gesellschaft, als er mit
seiner Maschine zu einer ganz besonderen Foto-Expedition abhob.
Das Kernstück der Ladung: eine festinstallierte Luftbildkamera.
War das Flugzeug erst einmal in der Luft, konnte sich der Pilot
voll und ganz aufs Fliegen konzentrieren. Die Kamera auszulösen
brauchte er nicht. Dafür sorgte ein entsprechend programmiertes
Sattelitenpositionssystem, das beim Erreichen einer genau definierten
Position ,,aufs Knöpfchen" drückte. "Überflogen", erklärt der
Geschäftsführer, wurde das gesamte Stadtgebiet, auch die nicht
befestigten Flächen wie Wälder und Wiesen."
Die Schlüsse, die man
später aus den Bildern ziehen könne, seien noch gar nicht
absehbar, auf jeden Fall aber sehr vielseitig, meint Schäfer
und nennt Emissions-Kataster und Generalentwässerungsplanung
als Beispiele. Mit Urlaubsfotos aus Kleinbildkameras haben die
Bilder freilich wenig gemeinsam. Alleine die Negativ-Ausmaße von
23 auf 23 Zentimeter lassen dies erahnen Die negative werden nach
dem Flug digitalisiert, also in einzelne Bildpunkte zerlegt und
somit bearbeitungsfähig gemacht. Das ist auch nötig. Denn so modern
und genau die Kamera auch ausgelöst wurde - perspektivische Verzerrungen
sind kaum zu umgehen und müssen, so Schäfer, ,,eliminiert werden."
Interpretation
Berechnet werden die
Flächen auf der Grundlage von Schwarz-Weiß-Bildern, interpretiert
mit Hilfe von Farbaufnahmen. ,,Weil eine grüne Wiese auf einem
Schwarz-Weiß-Bild eben grau ist." Von seinem Grundstück bekommt
jeder Besitzer über die Stadt ein Luftbild und eine Systemskizze
zugesandt. ,,Um eine Stellungnahme abgeben zu können und so die
versiegelten Flächen genau festzustellen."
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29.05.1999
Frankfurter Rundschau
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Das
kleine Einmaleins der Gebührenrechnung
Versiegelt: Heusenstammer
Richtlinie
Heusenstamm (mcr)
- Wer sich als Besitzer eines schlossstädtischen Grundstücks die
"Richtlinien zur Ermittlung bebauter und künstlich befestigter
Flächen" etwas näher zu Gemüte führt der darf seiner Abwasser-Rechnung
ab 1997 vielleicht etwas gelassener entgegenblicken. Denn etwas
"drücken" kann die Gebühr fast jeder. Die Stadtparlamentarier
haben mit den Richtlinien einige Möglichkeiten dazu geschaffen.
Als Grundlage für die Festsetzung dient die Sinne aller "bebauten
und künstlich befestigten Grundstücksflächen", von denen aus Niederschlagswasser
in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird. Nicht berücksichtigt
werden Flächen auf denen das Regenwasser in geeigneter Weise versickern
kann oder in ein Gewässer ordnungsgemäß eingeleitet wird. Gebührenminderungen
gibt's auch, wenn das Regenwasser nicht komplett in die Kanalisation
geleitet wird sondern überwiegend versickern kann. Bodenbefestigungen
wie Rasengittersteine oder Rasenfugenpflaster machen das möglich.
Bei an die Brauchwassernutzung angeschlossene Zisternen wird das
Fassungsvermögen in Kubikmeter durch 0.06 geteilt und Fläche dann
um die entsprechende Quadratmeter-Zahl gemindert. Bei nicht angeschlossenen
Zisternen wird durch 0,12 geteilt.
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29.05.1995
Frankfurter Rundschau
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Auftragskosten
Rund 400 000 Mark kostet
Heusenstamm und Obertshausen der Service der Fa. rohrtec consult
gmbh. Obertshausen muss 200.000 Mark bezahlen Heusenstamm
etwas weniger. Im Preis inbegriffen sind neben der eigentlichen
Überfliegung und den Luftaufnahmen auch deren digitale
Auswertung und schließlich, das ist der eigentliche Auftrag
den beide Städte vergeben haben, die Ermittlung der versiegelten
Flächen auf jedem einzelnen Grundstuck und die örtliche
Überprüfung. Hinzu kommt das Verschicken von Fragebögen
um Korrekturen vorzunehmen und Irrtümer auszuschließen. Auch wird
für Bürgersprechstunden bei der Verwaltung ein Fachmann
von rohrtec consult gmbh zur Verfügung stehen, um Fragen zur
neuen Abrechnung zu beantworten.
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09.08.1995
Offenbacher Post
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Abwasser
ist nicht gleich Abwasser
(Mühlheim/Obertshausen/Heusenstamm)
Am Anfang aller Arbeit stand wie so oft ein Gesetzestext. Abwasser
war da zwar nicht plötzlich, aber doch sehr bedeutungsvoll im
hessischen Wassergesetz zu lesen, ist nicht gleich Abwasser. "Bis
1990", versucht Werner Larisch als Leiter der Mühlheimer Steuerverwaltung
Licht in das Dunkel aus Paragraphen und Verordnungen zu bringen,
"galt Regenwasser noch als Schmutzwasser." Seitdem dürfe Regenwasser
dort entsorgt werden wo es anfallt, könne auch in Zisternen und
Tonnen als Gießwasser gespeichert, in Versickerungsgruben aufgefangen
oder einem Teich zugeführt werden. Durchaus kein Nachteil für
die Umwelt. "Weil", sagt Larisch, "für alle diese Zwecke bisher
kostbares Trinkwasser herhalten musste." Ein zweiter Aspekt macht
die Änderung um so erfreulicher. Und die Abwasser-Gebührenberechnung
ein gutes Stück "verursachergerechter." Denn: In Mühlheim wird
seit diesem Jahr anders gerechnet. Bezahlten früher Haushalte
und Firmen nach der Menge des entnommenen Frischwassers ihre Abwasserrechnungen
wird heute mit "zweierlei Maß" gemessen. Im positiven Sinne. Ein
Ingenieurbüro ermittelte im Auftrag der Stadt, dass sich das Mühlheimer
Abwasser zu 61 Prozent aus Schmutz- und zu 39 Prozent uss Regenwasser
zusammensetzt. Das wird im neuen Berechnungskonzept berücksichtigt.
"61 Prozent der Entsorgungskosten", rechnet Larisch vor, "werden
nach dem alten Frischwasser-Maßstab umgelegt, 39 Prozent über
die am Kanal angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen."
Der Vorteil liege auf der Hand. "Bisher waren Wohnhäuser gegenüber
Gewerbebetrieben benachteiligt. Denn letztere hätten trotz großer
Lagergebäude und dementsprechend versiegelter Flächen nur verhältnismäßig
wenig Abwassergebühren gegenüber einer Familie bezahlen müssen.
Den jetzt gerechteren Maßstab in die Tat umzusetzen, war zwar
kein Ding der Unmöglichkeit, bescherte der Stadt aber trotzdem
einen Haufen Arbeit. Mühlheim ermittelte die versiegelten Flächen
der Grundstücke durch eine großangelegte Fragebogenaktion 1991.
Damit dabei kein Bürger in Versuchung kam, aus seinem komplett
bebauten Stück Land den unversiegelten Garten Eden zu machen und
sich somit vor allzu großer Gebührenlast zu drücken, überprüfte
und überprüft die Stadt die Richtigkeit der Angaben auf den Fragebogen
stichprobenartig. "Es war schwierig", erinnert sich Larisch, der
heute noch immer wieder Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leistet,
"das den Leuten auch entsprechend rüberzubringen. Wer jetzt die
Spitzhacke zur Hand nehme und seinen gepflasterten Hof wieder
in eine Rasenlandschaft verwandele, um die versiegelte Fläche
möglichst gering zu halten, der dürfe sicher sein, dass der Rückbau
sich auch finanziell niederschlage. "Eine Gebühr", sinniert Steuerfachmann
Larisch, "kann der Bürger ja selbst beeinflussen. Das ist nicht
anders als beim Frischwasserverbrauch." Dass die Mühlheimer Kläranlage
trockenlaufen könnte und ihren Betrieb einstellen muß, weil ihr
demnächst eine große Schar von Zisternenbesitzern "den Saft" abdrehen,
befürchtet Larisch nicht. "Die Kläranlage funktioniert auch, wenn
sie nur mit Schmutzwasser beschickt wird und auch nach längerer
Trockenheit." In Heusenstamm und Obertshausen ist man noch nicht
ganz soweit wie in der Mühlenstadt, in der sich die Abwasser-Gerechtigkeit
in Zahlen dokumentieren lässt: 2,55 Mark werden pro Kubikmeter
Frischwasser berechnet und 80 Pfennige pro Quadratmeter versiegelter
Fläche. Dafür profitieren Mühlheims Nachbarstädte bereits von
den dortigen Erfahrungen. "Die Eigenerklärung per Fragebogen",
klammert Gerd Hibbeler als Zuständiger in Heusenstamm diese Möglichkeit
für die Schlossstadt aus, "rechnete sich kostenmäßig nicht. Da
gab es von Anfang an viele falsche Daten, die Fehlerquote wäre
hoch und der Rücklauf der Bogen würde sehr schleppend laufen."
Genau wie Obertshausen hat die Stadt deshalb ein Unternehmen (rohrtec
consult gmbh) mit der Feststellung der versiegelten Flächen beauftragt.
Die rohrtec consult gmbh wird zwar ebenfalls Fragebögen verschicken,
allerdings nur, um den Bürgern ihre versiegelten Flächen bereits
mitzuteilen und Gelegenheit zu schaffen, etwaige Irrtümer zu korrigieren.
Ermittelt wurden die Flächen für die beiden Nachbarstädte bereits.
Per Luftaufnahmen, gepaart mit modernster Computer-Technik. Auf
die Möglichkeit der Überfliegung hatte auch Mühlheim zurückgreifen
müssen, da nur rund 90 Prozent der Grundstücksbesitzer ihre Fragebögen
zurückschickten.
Satzungsbeschluss
In Heusenstamm wurden vom Parlament
bereits die Grundvoraussetzungen für eine neue Gebührenberechnung
geschaffen. Eine Satzung bestimmt, wie viel für versiegelte, unversiegelte,
halbversiegelte, wasserdurchlässige und sonstige Flächen zu berappen
ist. Bis den Heusenstammern allerdings die ersten Rechnungen nach
neuer Berechnungsgrundlage ins Haus flattern, werden noch fast
eineinhalb Jahre vergehen. "Wir machen im Moment gar nichts, wir
warten", verweist der Erste schlossstädtische Stadtrat, Klaus
Vörkel, auf das Zeit-Ziel, das die Stadtverordneten für den Startschuss
zur geänderten Gebühr gesetzt haben. "Die neuen Abrechungen sollen
ab 1. Januar 1997 greifen", sagt er - "das werden wir ohne Druck
oder Hektik umsetzen können. Obertshausens Politiker haben es
noch weniger eilig. Erster Stadtrat Hubert Gerhards: "Wir haben
uns dazu noch keine abschließende Meinung gebildet. Wie das letztlich
geregelt wird, ist derzeit noch in der verwaltungsinternen Diskussion."
Vorarbeit sei aber schon vom Abwasserverband "Untere Rodau" geleistet
worden, den von Obertshausen gemeinsam mit Mühlheim getragen wird.
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Das
Gesetz
Wenig Worte - große Wirkung. Die
Ergänzung aus dem März 1990 im Paragraph 51 des Hessischen Wassergesetzes
(HWG) hat bei den Kommunen weitreichende Kreise gezogen. Abschnitt
drei des Paragraphen macht seitdem eine legale Nutzung des auf
eigenen Grundstücken anfallenden Regenwassers möglich. Der Wortlaut:
"(3) Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, soll von demjenigen,
bei dem es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche
und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Niederschlagswasser
soll darüber hinaus in geeigneten Fällen versickert werden.
Bis zur Ergänzung durfte Niederschlagswasser nicht aufgefangen
und etwa zur Bewässerung des Gartens verwendet werden. Rechtlich
verfolgt wurden Zuwiderhandlungen in der Regel nicht.
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©
rohrtec consult gmbh
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