Stadt Heusenstamm
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09.08.1995

Offenbacher Post

Überblick aus der Vogelperspektive

Luftbilder helfen bei Flächenermittlungen

Obertshausen/Heusenstamm (mer) - Der griechische Sagenheld Sisyphus, der in der Unterwelt als Strafe für seine hinterlist eine nicht enden wollende Arbeit auferlegt bekam, wäre zu Zeiten, als die Computertechnik noch in ihren Kinderschuhen steckte ganz ohne Zweifel ein sehr wertvoller Mitarbeiter für die rohrtec consult gmbh gewesen.

Bits und Bytes

Heute würde Sisyphus wohl Arbeitslosenhilfe beziehen. Denn die Frankfurter Gesellschaft, die im Auftrag der beiden Städte Obertshausen und Heusenstamm die versiegelten, also be- oder überbauten und ans Kanalnetz angeschlossenen Flächen erfassen sollte, hatte andere Helfer bei ihrer Arbeit: Bits und Bytes und modernste Fototechnik. Ansonsten wäre die Aufgabe auch kaum zu bewältigen gewesen, hätten mit Zollstöcken und Taschenrechnern bewaffnete Vermesserscharen sicherlich jahrelang die Schlossstadt bevölkert.

Die beiden Aufträge waren für Geschäftsführer Thomas Schäfer und seine Kollegen ein guter Grund, wieder einmal in die Luft zu gehen. Denn aus der Vogelperspektive lässt sich nicht nur bestens der Überblick behalten. Modernste Technik leisteten dem Piloten Gesellschaft, als er mit seiner Maschine zu einer ganz besonderen Foto-Expedition abhob. Das Kernstück der Ladung: eine festinstallierte Luftbildkamera. War das Flugzeug erst einmal in der Luft, konnte sich der Pilot voll und ganz aufs Fliegen konzentrieren. Die Kamera auszulösen brauchte er nicht. Dafür sorgte ein entsprechend programmiertes Sattelitenpositionssystem, das beim Erreichen einer genau definierten Position ,,aufs Knöpfchen" drückte. "Überflogen", erklärt der Geschäftsführer, wurde das gesamte Stadtgebiet, auch die nicht befestigten Flächen wie Wälder und Wiesen."

Die Schlüsse, die man später aus den Bildern ziehen könne, seien noch gar nicht absehbar, auf jeden Fall aber sehr vielseitig, meint Schäfer und nennt Emissions-Kataster und Generalentwässerungsplanung als Beispiele. Mit Urlaubsfotos aus Kleinbildkameras haben die Bilder freilich wenig gemeinsam. Alleine die Negativ-Ausmaße von 23 auf 23 Zentimeter lassen dies erahnen Die negative werden nach dem Flug digitalisiert, also in einzelne Bildpunkte zerlegt und somit bearbeitungsfähig gemacht. Das ist auch nötig. Denn so modern und genau die Kamera auch ausgelöst wurde - perspektivische Verzerrungen sind kaum zu umgehen und müssen, so Schäfer, ,,eliminiert werden."

Interpretation

Berechnet werden die Flächen auf der Grundlage von Schwarz-Weiß-Bildern, interpretiert mit Hilfe von Farbaufnahmen. ,,Weil eine grüne Wiese auf einem Schwarz-Weiß-Bild eben grau ist." Von seinem Grundstück bekommt jeder Besitzer über die Stadt ein Luftbild und eine Systemskizze zugesandt. ,,Um eine Stellungnahme abgeben zu können und so die versiegelten Flächen genau festzustellen."

 

29.05.1999

Frankfurter Rundschau

Das kleine Einmaleins der Gebührenrechnung

Versiegelt: Heusenstammer Richtlinie

Heusenstamm (mcr) - Wer sich als Besitzer eines schlossstädtischen Grundstücks die "Richtlinien zur Ermittlung bebauter und künstlich befestigter Flächen" etwas näher zu Gemüte führt der darf seiner Abwasser-Rechnung ab 1997 vielleicht etwas gelassener entgegenblicken. Denn etwas "drücken" kann die Gebühr fast jeder. Die Stadtparlamentarier haben mit den Richtlinien einige Möglichkeiten dazu geschaffen. Als Grundlage für die Festsetzung dient die Sinne aller "bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen", von denen aus Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird. Nicht berücksichtigt werden Flächen auf denen das Regenwasser in geeigneter Weise versickern kann oder in ein Gewässer ordnungsgemäß eingeleitet wird. Gebührenminderungen gibt's auch, wenn das Regenwasser nicht komplett in die Kanalisation geleitet wird sondern überwiegend versickern kann. Bodenbefestigungen wie Rasengittersteine oder Rasenfugenpflaster machen das möglich. Bei an die Brauchwassernutzung angeschlossene Zisternen wird das Fassungsvermögen in Kubikmeter durch 0.06 geteilt und Fläche dann um die entsprechende Quadratmeter-Zahl gemindert. Bei nicht angeschlossenen Zisternen wird durch 0,12 geteilt.

29.05.1995

Frankfurter Rundschau

Auftragskosten

Rund 400 000 Mark kostet Heusenstamm und Obertshausen der Service der Fa. rohrtec consult gmbh. Obertshausen muss 200.000 Mark bezahlen Heusenstamm etwas weniger. Im Preis inbegriffen sind neben der eigentlichen Überfliegung und den Luftaufnahmen auch deren digitale Auswertung und schließlich, das ist der eigentliche Auftrag den beide Städte vergeben haben, die Ermittlung der versiegelten Flächen auf jedem einzelnen Grundstuck und die örtliche Überprüfung. Hinzu kommt das Verschicken von Fragebögen um Korrekturen vorzunehmen und Irrtümer auszuschließen. Auch wird für Bürgersprechstunden bei der Verwaltung ein Fachmann von rohrtec consult gmbh zur Verfügung stehen, um Fragen zur neuen Abrechnung zu beantworten.

09.08.1995

Offenbacher Post

Abwasser ist nicht gleich Abwasser

(Mühlheim/Obertshausen/Heusenstamm) Am Anfang aller Arbeit stand wie so oft ein Gesetzestext. Abwasser war da zwar nicht plötzlich, aber doch sehr bedeutungsvoll im hessischen Wassergesetz zu lesen, ist nicht gleich Abwasser. "Bis 1990", versucht Werner Larisch als Leiter der Mühlheimer Steuerverwaltung Licht in das Dunkel aus Paragraphen und Verordnungen zu bringen, "galt Regenwasser noch als Schmutzwasser." Seitdem dürfe Regenwasser dort entsorgt werden wo es anfallt, könne auch in Zisternen und Tonnen als Gießwasser gespeichert, in Versickerungsgruben aufgefangen oder einem Teich zugeführt werden. Durchaus kein Nachteil für die Umwelt. "Weil", sagt Larisch, "für alle diese Zwecke bisher kostbares Trinkwasser herhalten musste." Ein zweiter Aspekt macht die Änderung um so erfreulicher. Und die Abwasser-Gebührenberechnung ein gutes Stück "verursachergerechter." Denn: In Mühlheim wird seit diesem Jahr anders gerechnet. Bezahlten früher Haushalte und Firmen nach der Menge des entnommenen Frischwassers ihre Abwasserrechnungen wird heute mit "zweierlei Maß" gemessen. Im positiven Sinne. Ein Ingenieurbüro ermittelte im Auftrag der Stadt, dass sich das Mühlheimer Abwasser zu 61 Prozent aus Schmutz- und zu 39 Prozent uss Regenwasser zusammensetzt. Das wird im neuen Berechnungskonzept berücksichtigt. "61 Prozent der Entsorgungskosten", rechnet Larisch vor, "werden nach dem alten Frischwasser-Maßstab umgelegt, 39 Prozent über die am Kanal angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen." Der Vorteil liege auf der Hand. "Bisher waren Wohnhäuser gegenüber Gewerbebetrieben benachteiligt. Denn letztere hätten trotz großer Lagergebäude und dementsprechend versiegelter Flächen nur verhältnismäßig wenig Abwassergebühren gegenüber einer Familie bezahlen müssen. Den jetzt gerechteren Maßstab in die Tat umzusetzen, war zwar kein Ding der Unmöglichkeit, bescherte der Stadt aber trotzdem einen Haufen Arbeit. Mühlheim ermittelte die versiegelten Flächen der Grundstücke durch eine großangelegte Fragebogenaktion 1991. Damit dabei kein Bürger in Versuchung kam, aus seinem komplett bebauten Stück Land den unversiegelten Garten Eden zu machen und sich somit vor allzu großer Gebührenlast zu drücken, überprüfte und überprüft die Stadt die Richtigkeit der Angaben auf den Fragebogen stichprobenartig. "Es war schwierig", erinnert sich Larisch, der heute noch immer wieder Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leistet, "das den Leuten auch entsprechend rüberzubringen. Wer jetzt die Spitzhacke zur Hand nehme und seinen gepflasterten Hof wieder in eine Rasenlandschaft verwandele, um die versiegelte Fläche möglichst gering zu halten, der dürfe sicher sein, dass der Rückbau sich auch finanziell niederschlage. "Eine Gebühr", sinniert Steuerfachmann Larisch, "kann der Bürger ja selbst beeinflussen. Das ist nicht anders als beim Frischwasserverbrauch." Dass die Mühlheimer Kläranlage trockenlaufen könnte und ihren Betrieb einstellen muß, weil ihr demnächst eine große Schar von Zisternenbesitzern "den Saft" abdrehen, befürchtet Larisch nicht. "Die Kläranlage funktioniert auch, wenn sie nur mit Schmutzwasser beschickt wird und auch nach längerer Trockenheit." In Heusenstamm und Obertshausen ist man noch nicht ganz soweit wie in der Mühlenstadt, in der sich die Abwasser-Gerechtigkeit in Zahlen dokumentieren lässt: 2,55 Mark werden pro Kubikmeter Frischwasser berechnet und 80 Pfennige pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Dafür profitieren Mühlheims Nachbarstädte bereits von den dortigen Erfahrungen. "Die Eigenerklärung per Fragebogen", klammert Gerd Hibbeler als Zuständiger in Heusenstamm diese Möglichkeit für die Schlossstadt aus, "rechnete sich kostenmäßig nicht. Da gab es von Anfang an viele falsche Daten, die Fehlerquote wäre hoch und der Rücklauf der Bogen würde sehr schleppend laufen." Genau wie Obertshausen hat die Stadt deshalb ein Unternehmen (rohrtec consult gmbh) mit der Feststellung der versiegelten Flächen beauftragt. Die rohrtec consult gmbh wird zwar ebenfalls Fragebögen verschicken, allerdings nur, um den Bürgern ihre versiegelten Flächen bereits mitzuteilen und Gelegenheit zu schaffen, etwaige Irrtümer zu korrigieren. Ermittelt wurden die Flächen für die beiden Nachbarstädte bereits. Per Luftaufnahmen, gepaart mit modernster Computer-Technik. Auf die Möglichkeit der Überfliegung hatte auch Mühlheim zurückgreifen müssen, da nur rund 90 Prozent der Grundstücksbesitzer ihre Fragebögen zurückschickten.

Satzungsbeschluss

In Heusenstamm wurden vom Parlament bereits die Grundvoraussetzungen für eine neue Gebührenberechnung geschaffen. Eine Satzung bestimmt, wie viel für versiegelte, unversiegelte, halbversiegelte, wasserdurchlässige und sonstige Flächen zu berappen ist. Bis den Heusenstammern allerdings die ersten Rechnungen nach neuer Berechnungsgrundlage ins Haus flattern, werden noch fast eineinhalb Jahre vergehen. "Wir machen im Moment gar nichts, wir warten", verweist der Erste schlossstädtische Stadtrat, Klaus Vörkel, auf das Zeit-Ziel, das die Stadtverordneten für den Startschuss zur geänderten Gebühr gesetzt haben. "Die neuen Abrechungen sollen ab 1. Januar 1997 greifen", sagt er - "das werden wir ohne Druck oder Hektik umsetzen können. Obertshausens Politiker haben es noch weniger eilig. Erster Stadtrat Hubert Gerhards: "Wir haben uns dazu noch keine abschließende Meinung gebildet. Wie das letztlich geregelt wird, ist derzeit noch in der verwaltungsinternen Diskussion." Vorarbeit sei aber schon vom Abwasserverband "Untere Rodau" geleistet worden, den von Obertshausen gemeinsam mit Mühlheim getragen wird.

 

Das Gesetz

Wenig Worte - große Wirkung. Die Ergänzung aus dem März 1990 im Paragraph 51 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) hat bei den Kommunen weitreichende Kreise gezogen. Abschnitt drei des Paragraphen macht seitdem eine legale Nutzung des auf eigenen Grundstücken anfallenden Regenwassers möglich. Der Wortlaut: "(3) Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, soll von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Niederschlagswasser soll darüber hinaus in geeigneten Fällen versickert werden. Bis zur Ergänzung durfte Niederschlagswasser nicht aufgefangen und etwa zur Bewässerung des Gartens verwendet werden. Rechtlich verfolgt wurden Zuwiderhandlungen in der Regel nicht.

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